Europäischer Feuerwaffenpass


Sie benötigen den Europäischen Feuerwaffenschein für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen.

Leistungsbeschreibung


Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise auf jeden Fall bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat). In verschiedenen Staaten der EU ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der Behörden dieses Staates erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Waffenbesitzkarte, in der die mitzuführende Waffe eingetragen ist
  • 1 Passfoto

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Kollegen.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Hartmann
  • Sachbearbeitung Frau Mescher