Jugendleiter-Card


Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberin oder des Inhabers. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Leistungsbeschreibung


Aktiv in der Jugendarbeit – mit der „Juleica“!

Zum Markenzeichen für das Engagement in der Jugendarbeit hat sich in den vergangenen Jahren die Jugendleiter-Card oder Jugendleiterin-Card entwickelt. Sie wird auch „Juleica“ genannt.

Die „Juleica“ ist der bundesweit einheitliche Ausweis für alle ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Zusätzlich soll die „Juleica“ auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikation

Eine „Juleica“ bürgt für Qualität: „Juleica“-Inhaberinnen und „Juleica“-Inhaber haben eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt.

Legitimation

Die „Juleica“ legitimiert die Inhaber auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Gesellschaftliche Anerkennung und Vergünstigungen

Jugendleiterinnen und Jugendleiter engagieren sich ehrenamtlich. Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der Regel keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der „Juleica“ auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich.

Vergünstigungen in Osnabrück

  • Kostenloser Erwerb des Osnabrücker Ferienpasses für Jugendleiterinnen und Jugendleiter bis 17 Jahre (Ausgabe in den städtischen Jugend- und Gemeinschaftszentren).
  • 50 % Ermäßigung bei allen Angeboten der städtischen Jugendarbeit.
  • 50 % Ermäßigung der Entgelte für den Besuch im Museumsquartier (Kulturgeschichtliches Museum, Felix Nussbaum Haus, Villa Schlikker).
  • 3,00 Euro Ermäßigung auf den Eintritt in der Kunsthalle Osnabrück.
  • Kostenloser Eintritt zu den Konzerten der Musik- und Kunstschule.
  • Ermäßigter Eintritt von 3,00 Euro für das Museum am Schölerberg und ein ermäßigter Eintritt von 3,50 Euro für das Planetarium. Wenn der Eintritt für das Planetarium gezahlt wird, ist der Museumseintritt inklusive.
  • 50 % Ermäßigung bei allen ermäßigungsberechtigten Veranstaltungen der Städtischen Bühnen (ausgenommen Sonderveranstaltungen und Gastspiele).
  • 35 % Ermäßigung auf den Gebührenanteil (begrenzt auf zwei ermäßigungsberechtigte Kurse) der Volkshochschule mit bis zu je 30 Unterrichtsstunden pro Jahr (Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Osnabrück). Bei Vorträgen, Lesungen, Theater und ähnlichem wird nur der ausgewiesene ermäßigte Betrag erhoben.
  • 50 % Ermäßigung für Einzelkarten der Osnabrücker Bäder (ohne Familienkarte, Sauna usw.).
  • Kostenloser Erwerb eines Leseausweises der Stadtbibliothek. Bei Vorlage der „Juleica“ wird die Laufzeit des Bibliotheksausweises für ein Jahr kostenlos verlängert.
  • 50 % Ermäßigung bei Besuchen des Osnabrücker Zoos.
  • 12 Gratis-Busfahrten pro Jahr auf allen Linien des Stadtbusnetzes Osnabrück. Die Ausgabe der Busfahrkarten erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • L’Artiste, Hakenstraße 23, 10 % Nachlass auf alle Waren.
  • Die Firma Dialog bietet 10 % Vergünstigung in der Süsterstraße 29 in Osnabrück an. Ausnahmen sind Kopierschecks und Sonderangebote.
  • Der Fitnesspark Osnabrück, Pagenstecherstraße 7, bietet einen Probemonat für 20 Euro anstatt 40 Euro und einen Monatsbeitrag zum Gruppenpreis (5 Euro Ermäßigung).
  • Die Firma Titus Osnabrück, Große Hamkenstrasse 32, gewährt 10 % Nachlass auf das gesamte Sortiment, ausgenommen reduzierte Ware.
  • Vagabund, Dielinger Straße 19-21, gewährt 10 % Rabatt auf ihr Sortiment, außer bei Sonderangeboten und reduzierter Ware.
  • Die ADTV Tanzschule Zietz, Hannoversche Straße 23, bietet 50 % Rabatt auf alle Tanzkurse bei Erstanmeldung.

Voraussetzungen


Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die „Juleica“ beantragen, wenn sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Amt/Fachbereich


FB51

Kontakt

  • Verwaltungsteam Kinder und Jugend

Kontaktpersonen


  • Frau Dyckhoff