- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung SGB IX
Aufgabe der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Buch (SGB IX) ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
- " >Blindenhilfe
Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen, denen das Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, haben Anspruch auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
- Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung des Landes Niedersachsen. Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen