Sondernutzungen
Werden öffentliche Straßen und Plätze der Stadt Osnabrück über den üblichen Verkehrsnutzen hinaus für eigene Zwecke genutzt, so kann es erforderlich sein, dass eine behördliche Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis nach dem Nds. Straßengesetz) dafür erforderlich wird.