- Jagdschein
Berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.
- Jägerprüfung
Das Ablegen der Jägerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheines.
- Kleiner Waffenschein
Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
- Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Berechtigt zum Erwerb, zum Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.
- Waffenherstellung gewerbsmäßig - Erlaubnis
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
- Waffenbesitzkarte
Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen.
- Europäischer Feuerwaffenpass
Sie benötigen den Europäischen Feuerwaffenschein für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen.
- Waffenschein
Informationen zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit