Herr Mansfeld
Herr Mansfeld
Fachdienstleitung
Standort
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Zimmer: 216
Kontakt
Dienstleistungen
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die in § 73 SGB XII geregelt ist. Sie dient als Auffangnorm für Tatbestände, die nicht von den übrigen Regelungen der Sozialhilfe erfasst sind, aber dennoch einer Übernahme durch öffentliche Mittel bedürfen.
- Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.