Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe, die in § 73 SGB XII geregelt ist. Sie dient als Auffangnorm für Tatbestände, die nicht von den übrigen Regelungen der Sozialhilfe erfasst sind, aber dennoch einer Übernahme durch öffentliche Mittel bedürfen.