Altenhilfe
Die Altenhilfe umfasst gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen. Sie wird gemäß § 71 SGB XII geregelt und dient dem Zweck, altersbedingte Schwierigkeiten zu lindern bzw. zu vermeiden und alten Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen.