Denkmalpflege (61-74)


Postalische Anschrift: 

Stadt Osnabrück

Denkmalpflege

Lohstraße 6

49076

 

Zu den Aufgaben der städtischen Denkmalpflege als untere Denkmalschutzbehörde zählt unter anderem

  • die Beratung von Denkmaleigentümern in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • die Erteilen denkmalrechtlicher Genehmigungen für Baumaßnahmen an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung (Umgebungsschutz),
  • die Erstellung steuerlicher Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz,
  • die rechtsverbindliche Erteilung von Auskünften zur Denkmaleigenschaft.

Die Rechtsgrundlage bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG), das im Jahre 1978 erlassen worden ist, in der jeweils gültigen Fassung.

Bitte beachten Sie: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Denkmalpflege nehmen zahlreiche Außentermine wahr. Bitte richten Sie Ihr Anliegen oder telefonische Rückrufwünsche per Mail an denkmalpflege@osnabrueck.de.

Diese Einrichtung gehört zu Bauordnung und Denkmalpflege.


Steinwerk

Bierstraße 7 49074 Osnabrück Fax: 0541 323-2766 E‑Mail: denkmalpflege@osnabrueck.de

nach Vereinbarung