Wehrerfassung


Information zur Registrierung aller Wehrpflichtigen

Leistungsbeschreibung


Ab dem 1 Juli 2011 ist aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes die regelmäßige Übermittlung persönlicher Daten an die Bundeswehr zur Wehrerfassung entfallen.

Eine entsprechende Datenübermittlung ist lediglich noch im Verteidigungs- oder Spannungsfall zulässig.

Seit dem 01.07.2011 erfolgt anstelle der Wehrerfassung eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz. Demnach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Die Übersendung dieser Daten darf nur für die Unterbreitung von Informationsmaterial der Streitkräfte verwendet werden.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Bürgeramt