Veranstaltungen


Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen. Wir sagen Ihnen, was sie beachten müssen.

Für Fragen zum Thema "Veranstaltungen" nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf der rechten Seite.

Leistungsbeschreibung


Die Ordnungsbehörde prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante Veranstaltung stattfinden kann. Falls erforderlich, setzt sie Auflagen fest, so zum Beispiel

  • Veranstaltungsbeginn und -ende
  • Ausschank und Speisenabgabe
  • Toiletten
  • Ordnungsdienst
  • Brandschutz
  • Rettungswege
  • Höchstbesucherzahl
  • Technische Einrichtungen
  • Musikdarbietungen
  • Laser- und Pyrotechnik
  • Parkplätze
  • Plakatierung
  • Sicherheitskonzepte

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich. In jedem Fall ist vorher ein persönliches Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin erforderlich.

Rechtsgrundlage


Vorwiegend gaststättenrechtliche, bauordnungsrechtliche und feuerwehrrechtliche Vorschriften.

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

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  • Koordinierungsstelle für Veranstaltungen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Salewsky
  • Teamleitung Frau Höckelmann
  • Sachbearbeitung Frau Brunswicker

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Veranstaltungsmanagement