Ausfuhrkennzeichen


Dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges in Ausland (Export)

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Spezielle Versicherungsbestätigung
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser nicht selber vorspricht.

Welche Gebühren fallen an?


33,30 Euro

Rechtsgrundlage


Straßenverkehrszulassungsordnung, Verordnung über den internationalen Kraftverkehr

Amt/Fachbereich


FB32

Kontakt

  • Kfz-Zulassungen, Güterverkehr, Personenverkehr